Fragen und Antworten
Antworten zu Provision und gesetzlicher Teilung, Bewertung, Unterlagen, Maklervertrag und Zuständigkeiten.
Themen: Kosten und Provision · Bewertung und Preis · Unterlagen · Vertrag und Ablauf · Zuständigkeiten
Kosten und Provision
Was kostet mich der Makler beim Verkauf?
Eine Provision fällt nur an, wenn ein Kaufvertrag zustande kommt. Höhe und Aufteilung vereinbaren wir vorab schriftlich. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt die gesetzliche Teilung: Zahlen beide Seiten, dann zu gleichen Teilen (§ 656c BGB).
Wie funktioniert die gesetzliche Provisionsteilung?
Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an Verbraucher gibt es zwei Modelle: Entweder beauftragen beide Seiten den Makler und zahlen gleich viel, oder nur eine Seite beauftragt und darf höchstens die Hälfte an die andere weitergeben, und zwar erst, wenn sie selbst gezahlt hat (§§ 656c, 656d BGB).
Wer zahlt bei der Vermietung?
Der Auftraggeber (Bestellerprinzip). Beauftragt der Vermieter, zahlt der Vermieter. Die Provision darf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen.
Was kostet die Marktpreiseinschätzung?
Nichts. Die Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Bewertung und Preis
Wie ermitteln Sie den Preis?
Wir besichtigen die Immobilie, werten Unterlagen aus und vergleichen mit aktuellen Marktdaten wie Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten. Daraus leiten wir eine Preisspanne ab, die wir Ihnen begründen.
Warum nicht einfach mit einem hohen Preis starten?
Ein zu hoher Preis führt oft zu wenigen Anfragen und langer Vermarktung. Lange Vermarktungszeiten wirken auf Interessenten wie ein Warnsignal und können den späteren Preis drücken.
Ist Ihre Einschätzung ein Gutachten?
Nein. Es ist eine Marktpreiseinschätzung, kein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Wenn Sie ein Gutachten brauchen, sagen wir Ihnen, wer es erstellen kann.
Unterlagen
Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?
Unter anderem Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Eine vollständige Liste finden Sie in unserer Checkliste. Vieles beschaffen wir mit Ihrer Vollmacht.
Brauche ich einen Energieausweis?
Ja, in der Regel. Beim Verkauf und bei der Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen, und Anzeigen müssen Angaben daraus enthalten (§ 87 GEG). Ausnahmen gelten zum Beispiel für Baudenkmäler.
Vertrag und Ablauf
Welche Form hat der Maklervertrag?
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB). Wir schließen jeden Maklervertrag schriftlich oder in Textform und erläutern ihn vorher.
Kann ich den Maklervertrag widerrufen?
Wird der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikation geschlossen, haben Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie erhalten die Widerrufsbelehrung mit dem Vertrag.
Wie lange läuft ein Maklervertrag?
Die Laufzeit vereinbaren wir mit Ihnen. Sie steht mit den Kündigungsregeln im Vertrag.
Wie lange dauert der Verkauf vom Erstgespräch bis zum Notar?
Das hängt von Lage, Zustand, Preis und Marktlage ab. Nach der Besichtigung können wir den Zeitrahmen realistisch einschätzen.
Zuständigkeiten
Wer macht den Kaufvertrag?
Den Kaufvertrag entwirft und beurkundet ein Notar. Wir bereiten die Angaben vor, stimmen den Entwurf mit Ihnen ab und begleiten Sie zum Termin.
Beraten Sie auch zu Steuern?
Nein. Steuerliche Fragen, etwa zur Spekulationsfrist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung. Wir weisen Sie aber darauf hin, wenn ein Punkt geprüft werden sollte.
Ist Corpus Makler zugelassen?
Ja. Die Corpus Callosum Dienstleistungsgesellschaft mbH hat eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Die Angaben dazu finden Sie im Impressum.
Kann die Immobilie danach verwaltet werden?
Ja. Corpus Hausverwaltung übernimmt auf Wunsch die Miet- oder Sondereigentumsverwaltung.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an unter 0231 58 69 26 00 (Mo–Fr 8:30–15:30 Uhr) oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Sie möchten verkaufen oder vermieten?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihre Ziele, den Zeitrahmen und den nächsten Schritt. Unverbindlich und ohne Druck.