Corpus Makler · Ratgeber · November 2026
Grunderwerbsteuer
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 Prozent des Kaufpreises (Stand: November 2026). Sie entsteht mit dem notariellen Kaufvertrag, der Notar zeigt den Kauf dem Finanzamt an. Das Finanzamt schickt dem Käufer einen Steuerbescheid; die Steuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, ohne die der Käufer nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.
Gut zu wissen: Mitverkauftes Inventar wie eine Einbauküche kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden, wenn der Preis angemessen ist; dieser Anteil unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Von der Steuer befreit sind unter anderem Erwerbe durch Erbschaft, Erwerbe von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern untereinander und von Verwandten in gerader Linie, also etwa Eltern an Kinder (§ 3 GrEStG).
Notar und Grundbuch
Die Kosten für Notar und Grundbuchamt richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vor allem vom Kaufpreis ab. Dazu gehören die Beurkundung des Kaufvertrags, der Vollzug durch den Notar, die Auflassungsvormerkung und die Eigentumsumschreibung. Kommt eine Finanzierung hinzu, entstehen weitere Kosten für die Grundschuldbestellung. Die tatsächliche Höhe nennt Ihnen der Notar vorab.
Maklerprovision und gesetzliche Teilung
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gelten seit Dezember 2020 die §§ 656a bis 656d BGB:
- Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden.
- Beauftragen Verkäufer und Käufer den Makler, zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB).
- Beauftragt nur der Verkäufer, darf er höchstens die Hälfte der Provision an den Käufer weitergeben – und erst, nachdem er seinen Anteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).
Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt und wird im Maklervertrag vereinbart. Für Mehrfamilienhäuser, Grundstücke ohne Bebauung oder Gewerbeimmobilien gelten diese besonderen Regeln nicht.
Weitere Kosten, die Käufer bedenken sollten
- Bereitstellungszinsen oder Gebühren der finanzierenden Bank
- Kosten für ein Gutachten, wenn gewünscht
- Umzug, Renovierung und Modernisierung
- bei Eigentumswohnungen: laufendes Hausgeld und eventuell beschlossene Sonderumlagen
- bei Häusern: mögliche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz nach einem Eigentümerwechsel, zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke, mit Fristen nach dem Erwerb (§ 47 GEG)
Was Verkäufer zahlen
Verkäufer tragen in der Regel die Kosten für die Löschung eingetragener Grundschulden, die sie nicht übernehmen lassen, eine eventuelle Vorfälligkeitsentschädigung ihrer Bank, ihren Anteil an der Maklerprovision und die Beschaffung von Unterlagen wie dem Energieausweis. Die Kosten der Beurkundung trägt nach üblicher Vertragsgestaltung der Käufer.
Unsere Unterstützung
Corpus Makler erklärt Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, wann eine Provision anfällt, wie hoch sie ist und wer sie trägt – schriftlich und vor Vertragsschluss. In Exposés weisen wir die Provision für Käufer transparent aus. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Weiterführend
Unsere Ratgeber-Beiträge geben einen allgemeinen Überblick (Stand: November 2026) und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.


