Corpus Makler · Ratgeber · November 2026
Für jede Immobilie
- Grundbuchauszug: beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Als Eigentümer haben Sie ein Einsichtsrecht.
- Flurkarte (Liegenschaftskarte): beim Katasteramt des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in NRW teils auch online
- Energieausweis: muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und dem Käufer übergeben werden (§ 80 GEG). Er gilt zehn Jahre. Ausgestellt wird er von berechtigten Fachleuten.
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten: aus den Bauunterlagen oder als Kopie aus der Bauakte beim Bauamt
- Wohnflächenberechnung: aus den Bauunterlagen oder neu erstellt
- Baulastenauskunft: In NRW gibt es ein Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Baulasten stehen nicht im Grundbuch, können aber den Wert beeinflussen.
- Nachweise über Modernisierungen: Rechnungen, Gewährleistungsunterlagen
- bei Vermietung: Mietverträge, Nachweise über Kautionen, letzte Betriebskostenabrechnung
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre und die Beschluss-Sammlung
- aktueller Wirtschaftsplan und letzte Jahresabrechnung
- Vermögensbericht mit dem Stand der Erhaltungsrücklage (§ 28 Abs. 4 WEG)
- Hausgeldhöhe und Hinweise auf beschlossene Sonderumlagen
- gegebenenfalls Verwalterzustimmung, wenn die Teilungserklärung sie für den Verkauf verlangt
Diese Unterlagen erhalten Sie in der Regel von Ihrer WEG-Verwaltung.
Zusätzlich bei Häusern und Grundstücken
- Baugenehmigung und gegebenenfalls Abnahmebescheinigungen
- Erschließungsbeitragsbescheinigung von der Stadt, falls offene Beiträge möglich sind
- bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag und Angaben zum Erbbauzins
- Nachweise zur Heizung und zum Schornsteinfeger
Bei besonderen Situationen
- Erbfall: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift – damit wird das Grundbuch auf die Erben berichtigt
- Darlehen: Angaben zu Grundschulden und Kontakt zur Bank für die Löschungsbewilligung
- Betreuung oder Vollmacht: Vorsorgevollmacht oder Betreuerausweis; bei Betreuung ist meist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts nötig
Tipp: früh anfangen
Manche Unterlagen sind schnell da, andere – etwa Kopien aus der Bauakte oder Unterlagen der WEG-Verwaltung – brauchen Wochen. Beginnen Sie deshalb mit der Beschaffung, sobald Sie sich für den Verkauf entschieden haben. Unsere Checkliste Unterlagen für den Verkauf können Sie ausdrucken und abhaken.
Unsere Unterstützung
Viele Unterlagen kann Corpus Makler mit Ihrer Vollmacht für Sie anfordern, zum Beispiel bei Grundbuchamt, Bauamt oder WEG-Verwaltung. Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und sagen Ihnen, was noch fehlt.
Weiterführend
Unsere Ratgeber-Beiträge geben einen allgemeinen Überblick (Stand: November 2026) und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.


