Corpus Makler · Ratgeber · November 2026
Die richtige Miethöhe
Orientierung geben der Mietspiegel Ihrer Stadt, vergleichbare Angebote und die Ausstattung der Wohnung. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse: Die Miete bei Neuvermietung darf dort grundsätzlich höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB), mit Ausnahmen etwa für Neubauten und nach umfassender Modernisierung. Welche Städte in NRW betroffen sind, legt die Landesregierung per Verordnung fest. Ob die Regel für Ihre Wohnung gilt, sollten Sie vor dem Inserat prüfen.
Wohnung und Unterlagen vorbereiten
- Energieausweis: Kennwerte gehören in die Anzeige, der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen (§§ 80, 87 GEG).
- Zustand: Kleine Reparaturen und eine saubere, helle Wohnung machen einen großen Unterschied.
- Unterlagen: Grundriss, Wohnflächenangabe, Betriebskostenaufstellung, bei Eigentumswohnungen die Hausordnung der Gemeinschaft
- Rauchwarnmelder: In NRW sind sie in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, Pflicht (§ 47 Abs. 3 BauO NRW).
Mieter auswählen – mit Datenschutz
Vermieter dürfen nur die Daten erheben, die für die Entscheidung tatsächlich erforderlich sind. Bei der Besichtigung genügen in der Regel Name und Kontaktdaten. Angaben zu Einkommen, Arbeitgeber oder eine Bonitätsauskunft dürfen erst verlangt werden, wenn ein Interessent ernsthaft mieten möchte. Fragen etwa nach Religion, Herkunft, Familienplanung oder Parteizugehörigkeit sind unzulässig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet zudem Benachteiligungen bei der Auswahl.
Mietvertrag, Kaution und Übergabe
- Mietvertrag: Verwenden Sie einen aktuellen Vertrag. Veraltete Klauseln, etwa zu Schönheitsreparaturen, können unwirksam sein.
- Kaution: höchstens drei Nettokaltmieten, zahlbar in drei Monatsraten, getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen (§ 551 BGB)
- Übergabeprotokoll: Zustand der Räume, Zählerstände und Anzahl der Schlüssel festhalten, von beiden Seiten unterschreiben
- Wohnungsgeberbestätigung: Der Vermieter muss dem Mieter den Einzug bestätigen, damit dieser sich anmelden kann (§ 19 Bundesmeldegesetz).
Wer zahlt den Makler?
Bei der Vermietung von Wohnungen gilt das Bestellerprinzip: Es zahlt, wer den Makler beauftragt (§ 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz). In der Praxis ist das meist der Vermieter. Die Provision darf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen. Für Vermieter sind die Maklerkosten bei vermieteten Immobilien in der Regel Werbungskosten.
Nach dem Einzug
Mit der Vermietung beginnen laufende Aufgaben: Mieteingang prüfen, die jährliche Betriebskostenabrechnung fristgerecht erstellen und auf Mängelmeldungen reagieren. Wer das nicht selbst übernehmen möchte, kann eine Mietverwaltung beauftragen.
Unsere Unterstützung
Corpus Makler übernimmt die Neuvermietung von der Mietpreiseinschätzung über Exposé und Besichtigungen bis zum Mietvertrag und zur Übergabe. Die laufende Verwaltung übernimmt auf Wunsch Corpus Hausverwaltung. Unsere Checkliste Vermietung hilft bei der Vorbereitung.
Weiterführend
Unsere Ratgeber-Beiträge geben einen allgemeinen Überblick (Stand: November 2026) und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.



